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Fahrzeuge · Fachbegriff

Zweiwegefahrzeug

Auch gesucht als: Zweiwegegerät

Fahrzeug, das für Fahrten auf Straße und Schiene eingerichtet ist. Die Führung auf dem Gleis erfolgt über dafür vorgesehene technische Einrichtungen.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

In Anschlussbahnen kann es Rangieraufgaben oder Instandhaltungsarbeiten übernehmen.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Straßenzulassung, Schieneneignung und zulässiger Einsatzumfang sind getrennt zu betrachten.

Quelle & Einordnung

Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗

§ 14 Abs. 2; § 16 Abs. 1

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.