← LexikonübersichtFahrzeuge · FachbegriffZweiwegefahrzeug
Auch gesucht als: Zweiwegegerät
Fahrzeug, das für Fahrten auf Straße und Schiene eingerichtet ist. Die Führung auf dem Gleis erfolgt über dafür vorgesehene technische Einrichtungen.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
In Anschlussbahnen kann es Rangieraufgaben oder Instandhaltungsarbeiten übernehmen.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Straßenzulassung, Schieneneignung und zulässiger Einsatzumfang sind getrennt zu betrachten.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 14 Abs. 2; § 16 Abs. 1
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.