Anlage K AnschlBahnVO, Bestimmungen für die Abnahme und die regelmäßigen Untersuchungen der Wagen | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) Direkt zum Inhalt Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) Benutzermenü Login Landesbedienstete Nutzereinstellungen öffnen Benutzermenü Schließen Benutzer Links Login Landesbedienstete Hauptnavigation Home Suche Inhaltsverzeichnis Menü Hauptmenü Schließen Die wichtigsten Links Home Suche Inhaltsverzeichnis Pfadnavigation Startseite Dokumente Rechtsvorschriften ... Niedersachsen A An AnschlBahnVO,NI - Bau- und Betriebsverordnung Anschlussbahnen Anlage K AnschlBahnVO, Bestimmungen für die Abnahme und die regelmäßigen Untersuchungen der Wagen Erweiterte Suche Suchen Fundstellensuche Quelle MBl. GVBl. Jahr Nr. oder Seite VORIS Nr Normgeber Datum von Clear calendar Datum bis Clear calendar Seitenleiste schließen Seitenleiste öffnen Veröffentlichungsinformationen AnschlBahnVO,NI - Bau- und Betriebsverordnung Anschlussbahnen Gliederung AnschlBahnVO,NI - Bau- und Betriebsverordnung Anschlussbahnen §§ 1 - 2, I. - Allgemeines §§ 3 - 15, II. - Eisenbahnanlagen §§ 16 - 24, III. - Fahrzeuge und maschinelle Anlagen §§ 25 - 35, IV. - Bahnbetrieb §§ 36 - 41, V. - Bestimmungen für Dritte §§ 42 - 43, VI. - Schlussbestimmungen Anlage A AnschlBahnVO, Regellichtraum in der Geraden M. 1 : 50 Anlage B AnschlBahnVO Anlage C AnschlBahnVO, Kennzeichen für Bahnübergänge in Schienenhöhe Anlage D AnschlBahnVO, Begrenzung für Fahrzeuge im Stillstand bei Mittelstellung im geraden Gleis Anlage E AnschlBahnVO, Räder Anlage F AnschlBahnVO, Bestimmungen für die regelmäßigen Untersuchungen der Dampflokomotiven und auf den Gleisen der Anschlussbahn mit eigener Kraft fahrenden Dampfkrane Anlage G AnschlBahnVO, Bestimmungen für die regelmäßigen Untersuchungen der elektrischen Lokomotiven Anlage H AnschlBahnVO, Bestimmungen für die regelmäßigen Untersuchungen der Motorlokomotiven Anlage J AnschlBahnVO, Bestimmungen für die regelmäßigen Untersuchungen der auf den Gleisen der Anschlussbahn mit eigener Kraft fahrenden Motorkrane Anlage K AnschlBahnVO, Bestimmungen für die Abnahme und die regelmäßigen Untersuchungen der Wagen Anlage L AnschlBahnVO, Bestimmungen für die Abnahme und die regelmäßigen Untersuchungen der maschinellen Anlagen Anlage M AnschlBahnVO, Im Betriebe der Anschlussbahn anzuwendende Signale Innerhalb von "AnschlBahnVO,NI" suchen: Suchen Gesamte Quelle anzeigen Dokument herunterladen Dokument drucken Suchbegriff hervorheben Im Vollbildmodus anzeigen Anlage J AnschlBahnVO, Bestimmungen für die regelmäßigen Untersuchungen der auf den Gleisen der Anschlussbahn mit eigener Kraft fahrenden Motorkrane Anlage L AnschlBahnVO, Bestimmungen für die Abnahme und die regelmäßigen Untersuchungen der maschinellen Anlagen Versionsverlauf ab 01.01.1956 (aktuelle Fassung) Dieses Dokument in der Version zu einem bestimmten Stichtag öffnen: Pflichtfeld * Clear calendar ab 01.01.1956 (aktuelle Fassung) Anlage K AnschlBahnVO - Bestimmungen für die Abnahme und die regelmäßigen Untersuchungen der Wagen Bibliographie Titel Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen Redaktionelle Abkürzung AnschlBahnVO,NI Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000000100000 (zu § 23 Abs. 2 ) (1) Die Abnahme und die regelmäßigen Untersuchungen sind von einem fachkundigen Bediensteten oder einem sonstigen Sachverständigen vorzunehmen. (2) Die Wagen müssen spätestens nach 3 Jahren in allen Teilen untersucht werden. Diese Frist darf um 1 Jahr verlängert werden, wenn der Zustand des Fahrzeuges dies zulässt. (3) Bei der Untersuchung nach Absatz 2 müssen die Achslager, Federn und Achsen herausgenommen werden; die Bremseinrichtung ist in allen Teilen auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen. (4) Die Frist für die Untersuchung der Wagen rechnet vom Tage der Übergabe an den Betrieb, nach Abnahme oder beendeter Untersuchung bis zur Außerbetriebstellung für die Untersuchung. (5) Über die Abnahme und die Untersuchungen sind Aufzeichnungen zu führen. Liste herunterladen Dokument herunterladen Schließen 1 Dokument wird heruntergeladen. Wählen Sie Ihr gewünschtes Dateiformat und laden Sie das Dokument herunter. Wählen Sie Ihr gewünschtes Dateiformat und laden Sie das Dokument herunter. 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