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Bayern

EBOA Bayern · Quellen, Einordnung und Praxiswegweiser.

Normtext gesichert · Umfang beachtenAbruf 22.10.2026
01 / RECHTSGRUNDLAGE

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlussbahnen vom 03.03.1983

Die EBOA ist anhand ihres § 1 auf die betreffende Anschlussbahn einzuordnen.

In Bayern stehen Anlagenuntersuchungen in § 12 und Fahrzeuguntersuchungen in § 20. Wer bisher mit NRW arbeitet, sollte deshalb nicht mit denselben Paragrafennummern weiterarbeiten. Die zugehörigen Anlagen und die Entscheidungen der Aufsicht gehören zur Recherche.

Ausgewiesener Fassungsstand

Fassung ab 30.04.2013; geändert durch § 1 Nr. 98 des Gesetzes vom 08.04.2013 (GVBl. S. 174).

Primärquelle BY-01 öffnen ↗
02 / IM REGELWERK ORIENTIEREN

Die passenden Abschnitte finden.

Die folgenden Verweise erschließen den gesicherten Ausgangstext. Sie sind ein Lesewegweiser und keine vollständige Liste betrieblicher Pflichten.

§§ 1–3

Geltung und Verantwortung

Geltungsbereich, Eisenbahnbetriebsleiter und Aufsicht zusammen lesen.

§ 12

Bahnanlagen

Instandhaltung und Untersuchung den konkreten Anlagen zuordnen.

§ 20

Fahrzeuge

Abnahme und Untersuchung mit den technischen Nachweisen verknüpfen.

§ 24

Betriebsanweisung

Örtliche Anweisungen und Bekanntgabe mit der Organisation abgleichen.

03 / IN DIE PRAXIS ÜBERTRAGEN

Eine Akte für Ihren Standort.

Beginnen Sie mit den vorhandenen Genehmigungen und beschreiben Sie, wer den Betrieb auf welcher Infrastruktur führt. Ordnen Sie dann jedem relevanten Abschnitt die dazugehörigen Nachweise zu.

  • Gleisplan, Anlagenverzeichnis und Übergabepunkte zusammenführen.
  • Fahrzeuge und Einsatzgebiete mit den Abnahme- und Untersuchungsunterlagen verbinden.
  • Verantwortlichkeiten, örtliche Anweisungen und behördliche Entscheidungen dokumentieren.
  • Offene Fragen mit Normstelle und betrieblichem Sachverhalt festhalten.
Bestandsaufnahme öffnen →
04 / BELEGE & GRENZEN

Was ist tatsächlich gesichert?

Normtext gesichert · Umfang beachten

Gesamt-HTML einschließlich Anlagentexten gesichert; eingebettete externe Grafiken sind nicht als vollständiges Offline-Bildarchiv gesichert.

Recherche und redaktionelle Einordnung: 22.10.2026. Die fachliche Freigabe der Zusammenfassungen steht aus. Ein Abrufdatum ist kein Nachweis der Vollständigkeit sämtlicher Änderungen oder der Anwendbarkeit auf jeden Betrieb.

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