Ausgewählte Begriffe für Anschluss-, Werk- und Industriebahnen. Mit Bedeutung, Praxisbezug und einer Quelle, deren Geltungsbereich erkennbar bleibt.
32 Erklärungen
BEGRIFF IM ZUSAMMENHANG
Abstellen
Fahrzeuge an einem vorgesehenen Ort zum Stillstand bringen und dort belassen. Zur betrieblichen Aufgabe gehört die erforderliche Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegung.
Im Anschluss beachten
Ein Stillstand ist noch keine bestätigte Abstellung. Ort, Sicherung, Zuständigkeit und Übergabe müssen nach den örtlichen Vorgaben geklärt sein.
Werkstatteinrichtung, mit der ein Radsatz unter einem abgestützten Schienenfahrzeug abgesenkt und ausgebaut werden kann.
Im Anschluss beachten
Ein Begriff aus der Fahrzeuginstandhaltung. Die Einrichtung gehört nicht zur üblichen Gleisanlage jedes Anschlusses. Bei einem Werkstattauftrag nach dem vorgesehenen Verfahren und der Eignung des Dienstleisters fragen.
Eine Eisenbahnanlage zur Anbindung eines Standorts an andere Eisenbahninfrastruktur. Der Umfang kann mehrere Gleise, Weichen, Übergabe- und Ladestellen umfassen.
Im Anschluss beachten
Welche Anlage rechtlich erfasst ist, ergibt sich aus Landesrecht und den konkreten Unterlagen. NRW zählt auch Anschlussgleise zu den Anschlussbahnen.
Höhengleiche Kreuzung von Schienen- und Straßenverkehr; rechtliche Abgrenzung und Sicherung richten sich nach dem geltenden Regelwerk.
Im Anschluss beachten
In NRW gelten höhengleiche Überwege innerhalb geschlossener Werksanlagen nach § 12 Abs. 3 nicht als Bahnübergänge im Sinne der BOA. Daraus folgt nicht, dass dort keine Sicherung erforderlich ist.
Ein zwischen den Schienen angebrachtes Element zur punktuellen Datenübertragung an ein Fahrzeug. Im ETCS-System können damit unter anderem Ortsinformationen übertragen werden.
Im Anschluss beachten
Vor allem an der Schnittstelle zum ausgerüsteten Netz relevant. Daraus folgt nicht, dass jeder Industrieanschluss Balisen benötigt.
Kennwert für das Bremsvermögen eines Eisenbahnfahrzeugs, üblicherweise in Tonnen angegeben. Er ist keine Angabe über die Masse der eingebauten Bremse.
Im Anschluss beachten
Für eine Bremsberechnung zählen die zulässigen Werte der jeweiligen Bremsstellung und die anwendbaren Regeln. Ein beliebiger angeschriebener Höchstwert reicht dafür nicht.
Entity in Charge of Maintenance: die für die Instandhaltung eines Fahrzeugs zuständige Stelle im anwendbaren eisenbahnrechtlichen System.
Im Anschluss beachten
Halter, Werkstatt und ECM sind unterschiedliche Rollen. Ein Werkstattauftrag beantwortet nicht automatisch, wer die Instandhaltungsverantwortung trägt.
Eine betriebliche Leitungsfunktion mit Aufgaben nach dem jeweils anwendbaren Rechtsrahmen und dem konkreten Bestellungsumfang.
Im Anschluss beachten
Eine interne Stellenbezeichnung ersetzt keine erforderliche Bestellung oder Bestätigung. NRW und Bayern haben eigene Regelungen; eine bundesweite Ja-Nein-Antwort allein aus der Betriebsgröße ist nicht möglich.
Geordnete Zusammenstellung der für ein bestimmtes Fahrzeug benötigten Stamm-, Einsatz-, Prüf- und Instandhaltungsunterlagen.
Im Anschluss beachten
Eine redaktionelle Organisationsbezeichnung, kein universell gleich aufgebautes gesetzliches Dokument. Jede Frist sollte auf ihre konkrete Grundlage zurückführen.
Systematische Ermittlung und Beurteilung der arbeitsbedingten Gefährdungen als Grundlage für erforderliche Schutzmaßnahmen.
Im Anschluss beachten
Die Beurteilung bezieht sich auf konkrete Tätigkeiten und Bedingungen. Eine ausgefüllte allgemeine Checkliste ist allein noch keine vollständige Gefährdungsbeurteilung.
Die schienenseitige Anbindung eines Betriebs oder Standorts. Im Alltag kann damit die Verbindung, ein Vertrag oder die gesamte Anschlussanlage gemeint sein.
Im Anschluss beachten
In Unterlagen ausdrücklich benennen, ob die technische Anbindung, die Betriebsanlage oder das Vertragsverhältnis gemeint ist.
Für die Bewegung von Fahrzeugen freizuhaltender Raum an und über dem Gleis. Seine Umgrenzung wird anhand anwendbarer Profile und Bedingungen bestimmt.
Im Anschluss beachten
Lichtraum, Fahrzeugbegrenzung und Sicherheitsraum für Beschäftigte sind unterschiedliche Betrachtungen. Ein eingehaltenes Fahrzeugprofil ersetzt keine Arbeitsplatzbeurteilung.
Zusammengehörige Einheit der Räder einer Fahrzeugachse und ihrer verbindenden Radsatzwelle.
Im Anschluss beachten
Bei Fahrzeugunterlagen Bezeichnung, Prüfung und Zuordnung des konkreten Bauteils verwenden. „Achse“ wird umgangssprachlich oft ungenau für den ganzen Radsatz verwendet.
Bewegen von Eisenbahnfahrzeugen außerhalb der Einordnung als Zugfahrt, etwa zum Bereitstellen oder Zusammenstellen von Wagen.
Im Anschluss beachten
Die Grenze zwischen Zugfahrt und Rangieren ergibt sich aus dem geltenden Betriebssystem. Langsame Geschwindigkeit allein macht eine Bewegung nicht zur Rangierfahrt.
Ein für Werksbahnen im ERegG geregeltes Modell: Der Betreiber kann die Nutzung für selbst durchgeführte oder durch ein beauftragtes EVU durchgeführte Güterverkehre vorbehalten.
Im Anschluss beachten
Die Werksbahneigenschaft, die konkrete Reservierung und die Mitteilung sind getrennte Fragen. Ein offenes Zugangsmodell macht eine Anlage nicht allein dadurch öffentlich.
Vereinbarter Ort oder Bereich, an dem Wagen zwischen beteiligten Unternehmen übergeben werden.
Im Anschluss beachten
Die örtliche Bezeichnung sagt noch nicht, wann welche Verantwortung wechselt. Übergabeverfahren, Nachweise und Ansprechpartner gehören in die Vereinbarung.
Gesetzlich definierte Eisenbahninfrastruktur zur Beförderung von Gütern für den eigenen Güterverkehr unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 8 AEG.
Im Anschluss beachten
Die Bezeichnung auf einem Werkstor oder Firmenbriefkopf entscheidet nicht über den Status. Nutzung, Unternehmenszusammenhang und Unterlagen gehören zur Prüfung.
Eigenständig formulierte Erklärungen, redaktioneller Stand 25.10.2026. Quellen gelten im jeweils angegebenen Zusammenhang. Eine fachliche Freigabe dieser Zusammenstellung steht aus.