EIU, EVU & Fahrzeughalter
Infrastruktur betreiben und Eisenbahnverkehr erbringen sind unterschiedliche Aufgaben. Ein EIU betreibt Infrastruktur; ein EVU erbringt Verkehrsdienste. Hinzu kommen Rollen rund um Fahrzeuge. Ein Unternehmen kann mehrere Aufgaben haben, sie sollten trotzdem einzeln beschrieben sein.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Ein Transportauftrag beantwortet noch nicht alle Fragen zur Infrastruktur. Halter, Eigentümer, Instandhaltungsverantwortliche und ausführendes Unternehmen müssen ebenfalls nicht identisch sein. Gesetzliche Begriffe und vertragliche Rollen sind abzugleichen.
Ihr nächster sinnvoller Schritt.
Drei Ansatzpunkte für Ihre eigene Bestandsaufnahme. Markierungen gelten nur für diese Sitzung; Ihr Arbeitsblatt können Sie herunterladen.
Quellen & Einordnung
- AEG § 2 · Begriffe und Werksbahnen
Insbesondere Abs. 1, 3, 6–8 und 13–15; gesetzliche Begriffe im jeweiligen Kontext.
- AEG § 4 · Sicherheit und Verantwortlichkeiten
Anwendungsbereich und ergänzende Vorschriften gesondert prüfen.
Redaktioneller Stand 25.10.2026. Eigenständige Erläuterung; fachliche Freigabe ausstehend. Die Quellen dienen der fachlichen Einordnung, die Checkpunkte sind eigene Organisationshilfen. Anwendbarkeit, örtliche Unterlagen und aktuelle Fassungen sind gesondert zu prüfen.