Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung untersucht Arbeitsbedingungen und leitet passende Schutzmaßnahmen ab. Für einen Anschlussbetrieb sind Tätigkeiten und ihr Zusammenwirken der Ausgangspunkt, etwa Rangieren, Laden, Instandhalten oder Wege im Gleisbereich.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Nach § 5 ArbSchG liegt die Aufgabe beim Arbeitgeber. Ein allgemeines Muster ist keine fertige Beurteilung für den eigenen Standort. Fachkunde, Beteiligte und tatsächliche Verhältnisse gehören in die Bearbeitung.
Ihr nächster sinnvoller Schritt.
Drei Ansatzpunkte für Ihre eigene Bestandsaufnahme. Markierungen gelten nur für diese Sitzung; Ihr Arbeitsblatt können Sie herunterladen.
Quellen & Einordnung
- ArbSchG § 5 · Gefährdungsbeurteilung
Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber.
- VBG · Eisenbahnen
Fachinformationen u. a. zu Schienenbahnen, Sicherheitsräumen und Arbeiten an der Infrastruktur.
Redaktioneller Stand 25.10.2026. Eigenständige Erläuterung; fachliche Freigabe ausstehend. Die Quellen dienen der fachlichen Einordnung, die Checkpunkte sind eigene Organisationshilfen. Anwendbarkeit, örtliche Unterlagen und aktuelle Fassungen sind gesondert zu prüfen.