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Brandenburg

BOA Brandenburg · Quellen, Einordnung und Praxiswegweiser.

Normtext gesichert · Umfang beachtenAbruf 22.10.2026
01 / RECHTSGRUNDLAGE

Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 13.05.1982

Die fortgeltende BOA ist im Brandenburgischen Vorschriftensystem als Landesrecht dokumentiert.

1982 bezeichnet die Ausgangsnorm; 1997 ist ein Änderungsdatum. Für die Praxis trennt die BOA bautechnische Anlagen, Fahrzeuge und Betriebsführung. Die mitgenannten Anweisungen sind zusätzlich heranzuziehen, sobald ein Abschnitt auf sie verweist.

Ausgewiesener Fassungsstand

BRAVORS: geändert durch Gesetz vom 03.09.1997 (GVBl. I/97, S. 104); ursprünglich in Kraft seit 01.07.1983.

Primärquelle BB-01 öffnen ↗
02 / IM REGELWERK ORIENTIEREN

Die passenden Abschnitte finden.

Die folgenden Verweise erschließen den gesicherten Ausgangstext. Sie sind ein Lesewegweiser und keine vollständige Liste betrieblicher Pflichten.

§§ 1–3

Geltung und Verantwortung

Anwendungsbereich, Grundforderungen und Pflichten des Anschließers zusammen lesen.

§§ 5–10

Vorhaben und Betriebsaufnahme

Genehmigungen, Zustimmungen und Abnahmen mit den örtlichen Unterlagen abgleichen.

§ 26 / § 50

Anlagen und Fahrzeuge

Instandhaltung getrennt nach bautechnischen Anlagen und Schienenfahrzeugen erschließen.

§§ 52–53

Betriebsführung und Personal

Dienstordnung, Betriebsleitung und Anforderungen an Betriebseisenbahner einordnen.

03 / IN DIE PRAXIS ÜBERTRAGEN

Eine Akte für Ihren Standort.

Beginnen Sie mit den vorhandenen Genehmigungen und beschreiben Sie, wer den Betrieb auf welcher Infrastruktur führt. Ordnen Sie dann jedem relevanten Abschnitt die dazugehörigen Nachweise zu.

  • Gleisplan, Anlagenverzeichnis und Übergabepunkte zusammenführen.
  • Fahrzeuge und Einsatzgebiete mit den Abnahme- und Untersuchungsunterlagen verbinden.
  • Verantwortlichkeiten, örtliche Anweisungen und behördliche Entscheidungen dokumentieren.
  • Offene Fragen mit Normstelle und betrieblichem Sachverhalt festhalten.
Bestandsaufnahme öffnen →
04 / BELEGE & GRENZEN

Was ist tatsächlich gesichert?

Normtext gesichert · Umfang beachten

Normkörper gesichert. Nicht alle gesonderten Anweisungen, Anhänge und grafischen Anlagen sind Teil der archivierten Datei.

Recherche und redaktionelle Einordnung: 22.10.2026. Die fachliche Freigabe der Zusammenfassungen steht aus. Ein Abrufdatum ist kein Nachweis der Vollständigkeit sämtlicher Änderungen oder der Anwendbarkeit auf jeden Betrieb.

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