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Mecklenburg-Vorpommern

BOA M-V · Quellen, Einordnung und Praxiswegweiser.

Normtext gesichert · Umfang beachtenAbruf 22.10.2026
01 / RECHTSGRUNDLAGE

Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 13.05.1982

Die Portal-Fußnote verweist zur Fortgeltung auf Anlage II Kapitel XI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 2 des Einigungsvertrags.

Die Fortgeltung und die Zuständigkeit der Länder für Änderungen gehören zur Quellenkette. Für die tägliche Recherche erschließt die BOA Verantwortung, Genehmigungen, Anlagen und Betrieb in eigenen Abschnitten. Historische Bezeichnungen im Text müssen im heutigen Zuständigkeitskontext gelesen werden.

Ausgewiesener Fassungsstand

Landesportal: Textnachweis ab 01.01.2005; GBl. DDR Sonderdruck Nr. 1080.

Primärquelle MV-01 öffnen ↗
02 / IM REGELWERK ORIENTIEREN

Die passenden Abschnitte finden.

Die folgenden Verweise erschließen den gesicherten Ausgangstext. Sie sind ein Lesewegweiser und keine vollständige Liste betrieblicher Pflichten.

§§ 1–3

Geltung und Verantwortung

Anwendungsbereich, Grundforderungen und Pflichten des Anschließers zusammen lesen.

§§ 5–10

Vorhaben und Betriebsaufnahme

Genehmigungen, Zustimmungen und Abnahmen mit den örtlichen Unterlagen abgleichen.

§ 26 / § 50

Anlagen und Fahrzeuge

Instandhaltung getrennt nach bautechnischen Anlagen und Schienenfahrzeugen erschließen.

§§ 52–53

Betriebsführung und Personal

Dienstordnung, Betriebsleitung und Anforderungen an Betriebseisenbahner einordnen.

03 / IN DIE PRAXIS ÜBERTRAGEN

Eine Akte für Ihren Standort.

Beginnen Sie mit den vorhandenen Genehmigungen und beschreiben Sie, wer den Betrieb auf welcher Infrastruktur führt. Ordnen Sie dann jedem relevanten Abschnitt die dazugehörigen Nachweise zu.

  • Gleisplan, Anlagenverzeichnis und Übergabepunkte zusammenführen.
  • Fahrzeuge und Einsatzgebiete mit den Abnahme- und Untersuchungsunterlagen verbinden.
  • Verantwortlichkeiten, örtliche Anweisungen und behördliche Entscheidungen dokumentieren.
  • Offene Fragen mit Normstelle und betrieblichem Sachverhalt festhalten.
Bestandsaufnahme öffnen →
04 / BELEGE & GRENZEN

Was ist tatsächlich gesichert?

Normtext gesichert · Umfang beachten

Normkörper gesichert. Die im Portal als nicht dargestellt bezeichneten Anweisungen und Anhänge sind keine vollständig archivierte Ergänzung.

Recherche und redaktionelle Einordnung: 22.10.2026. Die fachliche Freigabe der Zusammenfassungen steht aus. Ein Abrufdatum ist kein Nachweis der Vollständigkeit sämtlicher Änderungen oder der Anwendbarkeit auf jeden Betrieb.

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