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Nordrhein-Westfalen

BOA NRW · Quellen, Einordnung und Praxiswegweiser.

Portal in Wartung · TeilbelegAbruf 22.10.2026
01 / RECHTSGRUNDLAGE

Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 31.10.1966

§ 1 erfasst Anschlussbahnen einschließlich Anschlussgleisen.

Die BOA NRW bietet getrennte Einstiege zu Verantwortung, Fahrzeuguntersuchung und Erhaltung der Infrastruktur. § 18 und § 24 betreffen unterschiedliche Gegenstände. Die aktuelle Fundstelle ist bekannt; der unmittelbare Abruf scheitert derzeit am Wartungsmodus des Landesportals.

Ausgewiesener Fassungsstand

Im Suchindex des Landesportals nachgewiesene Fassung ab 12.10.2013; Änderungsverordnung vom 10.09.2013 (GV. NRW. S. 560).

Primärquelle NW-01 öffnen ↗
02 / IM REGELWERK ORIENTIEREN

Die passenden Abschnitte finden.

Die folgenden Verweise erschließen den gesicherten Ausgangstext. Sie sind ein Lesewegweiser und keine vollständige Liste betrieblicher Pflichten.

§ 1

Geltungsbereich

Anwendungsbereich und mögliche Sonderfälle zuerst lesen.

§ 2

Verantwortung

Unternehmerpflichten und Betriebsleitung mit der Organisation abgleichen.

§ 18

Fahrzeuge

Abnahme und Untersuchung zusammen mit der Fahrzeugakte bearbeiten.

§ 24

Infrastruktur

Erhaltung, Untersuchung und Sicherung mit den Anlagenunterlagen verknüpfen.

03 / IN DIE PRAXIS ÜBERTRAGEN

Eine Akte für Ihren Standort.

Beginnen Sie mit den vorhandenen Genehmigungen und beschreiben Sie, wer den Betrieb auf welcher Infrastruktur führt. Ordnen Sie dann jedem relevanten Abschnitt die dazugehörigen Nachweise zu.

  • Gleisplan, Anlagenverzeichnis und Übergabepunkte zusammenführen.
  • Fahrzeuge und Einsatzgebiete mit den Abnahme- und Untersuchungsunterlagen verbinden.
  • Verantwortlichkeiten, örtliche Anweisungen und behördliche Entscheidungen dokumentieren.
  • Offene Fragen mit Normstelle und betrieblichem Sachverhalt festhalten.
Bestandsaufnahme öffnen →
04 / BELEGE & GRENZEN

Was ist tatsächlich gesichert?

Portal in Wartung · Teilbeleg

Direktabruf am 22.10.2026: RECHT.NRW im Wartungsmodus. Archiviert ist ein Suchindex-Auszug der Fassung 2013, kein vollständiges Original-PDF. Volltext und Anlagen müssen nach Ende der Wartung nachgesichert werden.

Recherche und redaktionelle Einordnung: 22.10.2026. Die fachliche Freigabe der Zusammenfassungen steht aus. Ein Abrufdatum ist kein Nachweis der Vollständigkeit sämtlicher Änderungen oder der Anwendbarkeit auf jeden Betrieb.

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