Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen vom 15.07.1957
§ 1 enthält den Geltungsbereich einschließlich Sonderbestimmungen für öffentliche Betriebsführung und Grubenanschlussbahnen.
Der Landesbetrieb Mobilität stellt den BOA-Text auf seiner Eisenbahnrechtsseite bereit. Das PDF enthält den Normkörper und die Anlagen. Als behördlich bereitgestellter Lesetext ist es ein belastbarer Rechercheeinstieg; der fehlende ausdrückliche Änderungsstand bleibt als offene Versionsfrage dokumentiert.
Behörden-PDF: GVBl. 1957, S. 163; ein ausdrücklicher aktueller Konsolidierungsstichtag ist nicht ausgewiesen.
Primärquelle RP-01 öffnen ↗Die passenden Abschnitte finden.
Die folgenden Verweise erschließen den gesicherten Ausgangstext. Sie sind ein Lesewegweiser und keine vollständige Liste betrieblicher Pflichten.
Geltungsbereich
Betriebsform und Sonderbestimmungen einordnen.
Fahrzeuge
Triebfahrzeuge und Wagen getrennt betrachten; zugehörige Anlagen hinzunehmen.
Personal
Aufgaben, Eignung und betriebliche Zuständigkeiten zuordnen.
Infrastruktur
Anforderungen an Erhaltung und Überwachung im Original lesen.
Eine Akte für Ihren Standort.
Beginnen Sie mit den vorhandenen Genehmigungen und beschreiben Sie, wer den Betrieb auf welcher Infrastruktur führt. Ordnen Sie dann jedem relevanten Abschnitt die dazugehörigen Nachweise zu.
- Gleisplan, Anlagenverzeichnis und Übergabepunkte zusammenführen.
- Fahrzeuge und Einsatzgebiete mit den Abnahme- und Untersuchungsunterlagen verbinden.
- Verantwortlichkeiten, örtliche Anweisungen und behördliche Entscheidungen dokumentieren.
- Offene Fragen mit Normstelle und betrieblichem Sachverhalt festhalten.
Was ist tatsächlich gesichert?
Original-PDF der Behörde gesichert. Letzte Änderung und aktueller Konsolidierungsstand sind im bereitgestellten Dokument nicht eindeutig ausgewiesen.
- RP-01Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen vom 15.07.1957 ↗Landesportal / konsolidierte Lesefassung · Abruf 22.10.2026
- RP-02BOA-PDF des Landesbetriebs Mobilität ↗Behördlich bereitgestelltes PDF · Abruf 22.10.2026
Recherche und redaktionelle Einordnung: 22.10.2026. Die fachliche Freigabe der Zusammenfassungen steht aus. Ein Abrufdatum ist kein Nachweis der Vollständigkeit sämtlicher Änderungen oder der Anwendbarkeit auf jeden Betrieb.