anschlussbahn.info Wissen. Regeln. Praxis.
Merkliste0
← Alle 16 BundesländerLÄNDERDOSSIER · LANDESVERORDNUNGWappen Saarland

Saarland

EBOA Saarland · Quellen, Einordnung und Praxiswegweiser.

Normtext gesichert · Umfang beachtenAbruf 22.10.2026
01 / RECHTSGRUNDLAGE

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlussbahnen im Saarland vom 25.09.1985

§ 1 der EBOA bestimmt den Anwendungsbereich; §§ 2–3 behandeln Verantwortung und Aufsicht.

Die saarländische EBOA ordnet Infrastrukturuntersuchungen in § 12 und Fahrzeuguntersuchungen in § 20 ein. Der Portaltext nennt Anlagen 1 bis 25, stellt sie jedoch ausdrücklich nicht dar. Bei technischen Detailfragen ist diese Lücke entscheidend.

Ausgewiesener Fassungsstand

Zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes Nr. 1534 vom 08.10.2003 (Amtsbl. S. 2910).

Primärquelle SL-01 öffnen ↗
02 / IM REGELWERK ORIENTIEREN

Die passenden Abschnitte finden.

Die folgenden Verweise erschließen den gesicherten Ausgangstext. Sie sind ein Lesewegweiser und keine vollständige Liste betrieblicher Pflichten.

§§ 1–3

Geltung und Verantwortung

Geltungsbereich, Eisenbahnbetriebsleiter und Aufsicht zusammen lesen.

§ 12

Bahnanlagen

Instandhaltung und Untersuchung den konkreten Anlagen zuordnen.

§ 20

Fahrzeuge

Abnahme und Untersuchung mit den technischen Nachweisen verknüpfen.

§ 24

Betriebsanweisung

Örtliche Anweisungen und Bekanntgabe mit der Organisation abgleichen.

03 / IN DIE PRAXIS ÜBERTRAGEN

Eine Akte für Ihren Standort.

Beginnen Sie mit den vorhandenen Genehmigungen und beschreiben Sie, wer den Betrieb auf welcher Infrastruktur führt. Ordnen Sie dann jedem relevanten Abschnitt die dazugehörigen Nachweise zu.

  • Gleisplan, Anlagenverzeichnis und Übergabepunkte zusammenführen.
  • Fahrzeuge und Einsatzgebiete mit den Abnahme- und Untersuchungsunterlagen verbinden.
  • Verantwortlichkeiten, örtliche Anweisungen und behördliche Entscheidungen dokumentieren.
  • Offene Fragen mit Normstelle und betrieblichem Sachverhalt festhalten.
Bestandsaufnahme öffnen →
04 / BELEGE & GRENZEN

Was ist tatsächlich gesichert?

Normtext gesichert · Umfang beachten

Ursprüngliche EBOA-Verkündung1985 einschließlich technischer Anlagen im Ergänzungspaket gesichert. Historischer Stand: Abgleich mit späteren Änderungen, insbesondere2003, und vollständige aktuelle Konsolidierung der Anlagen bleiben offen.

Recherche und redaktionelle Einordnung: 22.10.2026. Die fachliche Freigabe der Zusammenfassungen steht aus. Ein Abrufdatum ist kein Nachweis der Vollständigkeit sämtlicher Änderungen oder der Anwendbarkeit auf jeden Betrieb.

Ergänzende Belege

Saarland: EBOA vom 25. September 1985 – ursprüngliche Verkündung

Amtsblatt Nr. 47 vom 18. November 1985, Seiten 1073–1124, 52 gescannte Seiten. Ursprünglicher Verordnungstext mit technischen Anlagen. Titelseite, Anlage 5 und Anlage 25 visuell eingesehen.

Historischer Originalstand 1985, keine konsolidierte aktuelle Fassung. Spätere Änderungen müssen gemeinsam mit dem aktuellen Landesportaltext gelesen werden. Insbesondere historische Gefahrgutabbildungen nicht als aktuelle Arbeitsanweisung verwenden.

Gesicherten Zusatzbeleg öffnen ↗

Suchindex wird geladen …

Suche in Lexikon, Grundlagenartikeln und Länderakten
IHRE ENTSCHEIDUNG

Datenschutz-Einstellungen

Merkliste und Arbeitshilfen speichern Ihre Angaben in diesem Browser. Mit Ihrer Zustimmung hilft uns Google Analytics zu verstehen, welche Inhalte genutzt werden. Ohne Zustimmung bleibt die Reichweitenmessung aus.

Details zum Datenschutz · Impressum