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Thüringen

BOA + Fortgeltung · Quellen, Einordnung und Praxiswegweiser.

Fortgeltung belegt · Normtext offenAbruf 22.10.2026
01 / RECHTSGRUNDLAGE

BOA vom 13.05.1982 im Kontext des Thüringer Rechtsbereinigungsgesetzes

Die Anlage des ersten Thüringer Rechtsbereinigungsgesetzes DDR-Recht nennt die BOA unter Eisenbahnrecht.

§ 1 des Rechtsbereinigungsgesetzes nimmt die in der Anlage aufgeführten Vorschriften von der dort geregelten Aufhebung aus; zugleich erklärt die Aufnahme keine ungültige Vorschrift für gültig. Die Anlage veröffentlicht bei der BOA nur den Titel. Der gesicherte Fortgeltungsbeleg ist daher kein vollständiger BOA-Normtext.

Ausgewiesener Fassungsstand

BOA: GBl. DDR Sonderdruck Nr. 1080; RBerG TH 1 vom 25.09.1996 (GVBl. S. 150).

Primärquelle TH-01 öffnen ↗
02 / IM REGELWERK ORIENTIEREN

Die passenden Abschnitte finden.

Die folgenden Verweise erschließen den gesicherten Ausgangstext. Sie sind ein Lesewegweiser und keine vollständige Liste betrieblicher Pflichten.

Anlage II Kap. XI A III Nr. 2 Einigungsvertrag

Ausgangspunkt

Fortgeltung und Länderzuständigkeit für Änderungen nachvollziehen.

§ 1 RBerG TH 1

Rechtsbereinigung

Aufhebungsregel und Begrenzung ihrer Wirkung lesen.

Anlage, Eisenbahnrecht

BOA-Nachweis

Titel und Fundstelle der aufgeführten BOA zuordnen.

§ 4 RBerG TH 1

Änderungsbefugnis

Fortbestehende Befugnisse zur Änderung oder Aufhebung beachten.

03 / IN DIE PRAXIS ÜBERTRAGEN

Eine Akte für Ihren Standort.

Beginnen Sie mit den vorhandenen Genehmigungen und beschreiben Sie, wer den Betrieb auf welcher Infrastruktur führt. Ordnen Sie dann jedem relevanten Abschnitt die dazugehörigen Nachweise zu.

  • Gleisplan, Anlagenverzeichnis und Übergabepunkte zusammenführen.
  • Fahrzeuge und Einsatzgebiete mit den Abnahme- und Untersuchungsunterlagen verbinden.
  • Verantwortlichkeiten, örtliche Anweisungen und behördliche Entscheidungen dokumentieren.
  • Offene Fragen mit Normstelle und betrieblichem Sachverhalt festhalten.
Bestandsaufnahme öffnen →
04 / BELEGE & GRENZEN

Was ist tatsächlich gesichert?

Fortgeltung belegt · Normtext offen

Fortgeltungsgesetz und ergänzender amtlicher Gebührenbeleg gesichert. BOA-Normkörper, Anweisungen und vollständige Änderungskette für Thüringen sind noch zu ergänzen.

Recherche und redaktionelle Einordnung: 22.10.2026. Die fachliche Freigabe der Zusammenfassungen steht aus. Ein Abrufdatum ist kein Nachweis der Vollständigkeit sämtlicher Änderungen oder der Anwendbarkeit auf jeden Betrieb.

Ergänzende Belege

Thüringen: GVBl. Nr. 14 vom 4. Oktober 1996

Originalverkündung des Ersten Thüringer Rechtsbereinigungsgesetzes, Seiten 150 ff.; BOA-Titel auf Seite 161. Dort ausdrücklich nur Titelbekanntmachung wegen beabsichtigter Novellierung.

Der BOA-Normkörper und die Anweisungen sind in dieser Ausgabe nicht abgedruckt. Vollständige Änderungskette und aktueller gesonderter BOA-Volltext bleiben offen.

Gesicherten Zusatzbeleg öffnen ↗

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