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Güterverkehr · Fachbegriff

Absender von Gefahrgut

Unternehmen, das gefährliche Güter für sich oder einen Dritten versendet. Bei einem Beförderungsvertrag ist die dort festgelegte Absenderrolle maßgebend.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Im Werk sollte nachvollziehbar sein, welche Gesellschaft diese Rolle im konkreten Versand übernimmt.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Absender ist nicht automatisch die Person, die den Wagen physisch belädt.

Quelle & Einordnung

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) ↗

§ 2 Abs. 1

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.

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