Anschlussbahn
Auch gesucht als: Anschlußbahn
Eine Eisenbahn, die einen betrieblichen Standort an eine andere Eisenbahn anbindet. Die genaue rechtliche Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Gesetz und Landesrecht.
Was bedeutet das in der Praxis?
Für den eigenen Standort werden Anschluss, Betrieb, Übergabe und Zuständigkeit gemeinsam betrachtet.
Gut zu unterscheiden.
Im Eisenbahnkreuzungsgesetz werden Anschlussbahnen in einem besonderen gesetzlichen Zusammenhang definiert. Diese Definition nicht ungeprüft auf alle anderen Gesetze übertragen.
Quelle & Einordnung
Eisenbahnkreuzungsgesetz ↗§ 1 Abs. 3
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.