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Organisation · Fachbegriff

Anschlussbahn

Auch gesucht als: Anschlußbahn

Eine Eisenbahn, die einen betrieblichen Standort an eine andere Eisenbahn anbindet. Die genaue rechtliche Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Gesetz und Landesrecht.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Für den eigenen Standort werden Anschluss, Betrieb, Übergabe und Zuständigkeit gemeinsam betrachtet.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Im Eisenbahnkreuzungsgesetz werden Anschlussbahnen in einem besonderen gesetzlichen Zusammenhang definiert. Diese Definition nicht ungeprüft auf alle anderen Gesetze übertragen.

Quelle & Einordnung

Eisenbahnkreuzungsgesetz ↗

§ 1 Abs. 3

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.

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