Anschlussrecht
Gesetzlich geregelte Möglichkeit, den Anschluss an eine angrenzende Eisenbahninfrastruktur zu verlangen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Technische Schnittstelle, Kosten und betriebliche Nutzung eines geplanten Anschlusses frühzeitig abstimmen.
Gut zu unterscheiden.
Ein bestehender physischer Gleisanschluss beantwortet nicht automatisch alle Nutzungs- und Kostenfragen.
Quelle & Einordnung
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗§ 13
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.