Aufgehobene Signalabhängigkeit
Besonderer Zustand, in dem die sonst vorausgesetzte Abhängigkeit eines Hauptsignals von gesicherten Fahrwegelementen nicht besteht; die Richtlinie beschreibt konkrete Fälle.
Was bedeutet das in der Praxis?
Relevant als klar benannter Störungs- oder Arbeitszustand in betrieblichen Unterlagen.
Gut zu unterscheiden.
Kein allgemeines Wort für jede Signalstörung und keine Erlaubnis, ein Signal zu ignorieren.
Quelle & Einordnung
DB InfraGO · Ril 408.0051–0056 · INB 2027 ↗PDF-Seite 12
Begriffs- und Kontextbeleg; die Praxiseinordnung ist redaktionell.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.