Bahnräumer
Am führenden Fahrzeug angebrachtes Bauteil zum Abweisen bestimmter Hindernisse im Gleisbereich. Seine Ausführung gehört zur Fahrzeugkonstruktion.
Was bedeutet das in der Praxis?
Bei Fahrzeuguntersuchungen ist auch der Zustand solcher exponierten Bauteile relevant.
Gut zu unterscheiden.
Ein Bahnräumer macht ein nicht freies Gleis nicht befahrbar.
Quelle & Einordnung
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ↗§ 28 Abs. 1 Nr. 2
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.