Befüller
Unternehmen, das gefährliche Güter unter anderem in Kesselwagen, Tanks oder für lose Schüttung vorgesehene Behälter einfüllt. Die gesetzliche Definition enthält zusätzliche Zuordnungsfälle.
Was bedeutet das in der Praxis?
An einer Tankverladung ist die Befüllerrolle von Beförderer- und anderen Rollen abzugrenzen.
Gut zu unterscheiden.
Befüller bezeichnet im Gefahrgutrecht eine Unternehmensrolle, nicht nur den Mitarbeiter am Füllstand.
Quelle & Einordnung
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) ↗§ 2 Abs. 2
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.