Bitte wiederholen
Festgelegte Aufforderung, eine nicht verstandene Meldung erneut zu übermitteln.
Was bedeutet das in der Praxis?
Unverstandene Angaben werden ausdrücklich geklärt; sie werden nicht aus dem Zusammenhang erraten.
Gut zu unterscheiden.
Die Aufforderung zur Wiederholung ist keine Bestätigung, dass eine Meldung verstanden oder ein Auftrag ausgeführt wurde.
QUELLENSTAND 2027 · Gültig erst ab 13.12.2026. Zum Recherchezeitpunkt 22.10.2026 noch nicht in Kraft.
Quelle & Einordnung
DB InfraGO · Ril 408.0051–0056 · INB 2027 ↗PDF-Seite 31
Begriffs- und Kontextbeleg; die Praxiseinordnung ist redaktionell.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.