Bremsprobe
Funktionsprüfung der Bremsen einer Fahreinheit. Dabei wird entsprechend der vorgeschriebenen Prüfart festgestellt, ob die zu prüfenden Bremsen anlegen und wieder lösen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Sie stellt einen betrieblichen Funktionsnachweis vor dem vorgesehenen Einsatz dar.
Gut zu unterscheiden.
Eine Bremsprobe ersetzt keine Werkstattprüfung oder periodische Fahrzeuguntersuchung.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 28 Abs. 6 und 7
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.