Eisenbahninfrastruktur
Gesamtheit der Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnstromfernleitungen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Zur Bestandsübersicht gehören mehr als Schienen: etwa Weichen, Bauwerke und technische Anlagen.
Gut zu unterscheiden.
Welche Einzelanlage welchen Anforderungen unterliegt, muss zusätzlich bestimmt werden.
Quelle & Einordnung
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗§ 2 Abs. 6
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.