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Organisation · Fachbegriff

Gefährliches Ereignis

Oberbegriff des AEG für Unfälle und Störungen im Eisenbahnbetrieb.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Ein Ereignis strukturiert erfassen und nach den einschlägigen Melde- und Untersuchungsregeln behandeln.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Auch eine Störung ohne Personenschaden kann unter diesen Begriff fallen.

Quelle & Einordnung

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗

§ 2 Abs. 21

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.

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