Kleinlokomotive
Auch gesucht als: Kleinlok
Besondere Triebfahrzeugkategorie der EBO, für die einzelne Ausrüstungsanforderungen gesondert geregelt sind. Die Bezeichnung ist mehr als eine bloße Größenbeschreibung.
Was bedeutet das in der Praxis?
Bei älteren Anschlussbahnfahrzeugen findet sich die Kategorie häufig in den technischen Unterlagen.
Gut zu unterscheiden.
Eine kleine oder leichte Lokomotive ist nicht allein deshalb rechtlich eine Kleinlokomotive.
Quelle & Einordnung
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ↗§ 18 Abs. 3; § 23 Abs. 1 und 4
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.