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Organisation · Fachbegriff

Nichtöffentliche Eisenbahn

Eisenbahn, die nicht unter die gesetzlichen Kriterien des öffentlichen Verkehrs fällt; hierzu gehören auch Werksbahnen.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Der Status ist bei der Auswahl von Bau-, Betriebs- und Zulassungsregeln ein wichtiger Ausgangspunkt.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Nichtöffentlich bedeutet nicht, dass keine Sicherheitsvorschriften gelten.

Quelle & Einordnung

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗

§ 3 Abs. 2

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.

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