Planmäßiger Halt
Halt, der als Fahrplanhalt oder als zusätzlicher Halt angeordnet ist.
Was bedeutet das in der Praxis?
Hilft beim Abgleich zwischen Fahrplan und einer zusätzlichen betrieblichen Aufgabe.
Gut zu unterscheiden.
Planmäßig heißt nicht zwingend, dass der Halt bereits im ursprünglich veröffentlichten Fahrplan stand.
QUELLENSTAND 2027 · Gültig erst ab 13.12.2026. Zum Recherchezeitpunkt 22.10.2026 noch nicht in Kraft.
Quelle & Einordnung
DB InfraGO · Ril 408.0051–0056 · INB 2027 ↗PDF-Seite 20
Begriffs- und Kontextbeleg; die Praxiseinordnung ist redaktionell.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.