Sachkundiger im Anschlussbahnbereich
Person mit den für eine bestimmte Aufgabe erforderlichen fachlichen Kenntnissen. Die konkrete Rolle wird vom anwendbaren Regelwerk und dem vorgesehenen Prüfgegenstand bestimmt.
Was bedeutet das in der Praxis?
Bei Beauftragungen sollte klar sein, welche Fachkunde für genau diese Tätigkeit nachgewiesen ist.
Gut zu unterscheiden.
Sachkundiger und behördlich anerkannter Sachverständiger sind nicht generell austauschbare Bezeichnungen.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 12 Abs. 2; § 20 Abs. 3 und 7
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.