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Infrastruktur · Fachbegriff

Seitenrampe

Auch gesucht als: Laderampe

Neben dem Gleis angeordnete erhöhte Fläche zum Zugang oder zur Güterhandhabung an Fahrzeugen. Ihre Höhe und ihr seitlicher Abstand müssen zur Fahrzeuggeometrie passen.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Türen, Ladehilfsmittel und ausschwenkende Fahrzeuge sind bei der Nutzung gemeinsam zu betrachten.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Eine vorhandene Rampe ist nicht automatisch für jede Wagenbauart geeignet.

Quelle & Einordnung

Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗

§ 7 Abs. 7

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.

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