Seitenrampe
Auch gesucht als: Laderampe
Neben dem Gleis angeordnete erhöhte Fläche zum Zugang oder zur Güterhandhabung an Fahrzeugen. Ihre Höhe und ihr seitlicher Abstand müssen zur Fahrzeuggeometrie passen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Türen, Ladehilfsmittel und ausschwenkende Fahrzeuge sind bei der Nutzung gemeinsam zu betrachten.
Gut zu unterscheiden.
Eine vorhandene Rampe ist nicht automatisch für jede Wagenbauart geeignet.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 7 Abs. 7
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.