Serviceeinrichtung
Anlage zur Erbringung bestimmter eisenbahnbezogener Leistungen, beispielsweise in den gesetzlich erfassten Abstell-, Wartungs- oder Umschlagbereichen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Bei einem Terminal prüfen, ob und in welchem Umfang es rechtlich als Serviceeinrichtung betrieben wird.
Gut zu unterscheiden.
Nicht jedes Werkgleis wird allein durch seine Existenz zur Serviceeinrichtung.
Quelle & Einordnung
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗§ 2 Abs. 9
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.