Unbefahrbarer Gleisabschnitt
Gleisbereich, der wegen seines Zustands oder einer Gefahr nicht für Fahrzeugbewegungen nutzbar ist. Die bayerische EBOA verlangt hierfür eine örtliche Sperrung.
Was bedeutet das in der Praxis?
Der Status muss vor Ort und in den betrieblichen Informationen eindeutig erkennbar sein.
Gut zu unterscheiden.
Unbefahrbarkeit ist mehr als eine bloße Empfehlung, langsamer zu fahren.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 12 Abs. 3
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.