Wagenhalter
Halter eines Eisenbahnfahrzeugs, mit dem er nicht selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen kann.
Was bedeutet das in der Praxis?
Bei einem fremden Güterwagen benötigt das Werk verlässliche Ansprechpartner für Fahrzeugmängel.
Gut zu unterscheiden.
Wagenhalter und Eigentümer der geladenen Ware sind unterschiedliche Rollen.
Quelle & Einordnung
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗§ 2 Abs. 14
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.