Zweiwegefahrzeug
Auch gesucht als: Zweiwegegerät
Fahrzeug, das für Fahrten auf Straße und Schiene eingerichtet ist. Die Führung auf dem Gleis erfolgt über dafür vorgesehene technische Einrichtungen.
Was bedeutet das in der Praxis?
In Anschlussbahnen kann es Rangieraufgaben oder Instandhaltungsarbeiten übernehmen.
Gut zu unterscheiden.
Straßenzulassung, Schieneneignung und zulässiger Einsatzumfang sind getrennt zu betrachten.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 14 Abs. 2; § 16 Abs. 1
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.