Personal & Befähigung
Eine Tätigkeitsmatrix beginnt bei den tatsächlich ausgeführten Aufgaben. Dazu werden die erforderlichen Nachweise, örtlichen Kenntnisse und betrieblichen Beauftragungen zugeordnet. Ein Jobtitel allein beschreibt die Befähigung nicht vollständig.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Anforderungen unterscheiden sich nach Tätigkeit, Einsatzbereich und Regelwerk. Ausbildung, Prüfung, Unterweisung und Einweisung sind keine austauschbaren Begriffe. Ein Portalbeitrag ersetzt keinen dieser Nachweise.
Ihr nächster sinnvoller Schritt.
Drei Ansatzpunkte für Ihre eigene Bestandsaufnahme. Markierungen gelten nur für diese Sitzung; Ihr Arbeitsblatt können Sie herunterladen.
Quellen & Einordnung
- DGUV Information 214-090 · Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb
Organisatorischer Fachkontext für Unternehmen und Vorgesetzte; keine Übernahme der Handgriffe.
- ArbSchG § 12 · Unterweisung
Tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Unterweisung.
Redaktioneller Stand 25.10.2026. Eigenständige Erläuterung; fachliche Freigabe ausstehend. Die Quellen dienen der fachlichen Einordnung, die Checkpunkte sind eigene Organisationshilfen. Anwendbarkeit, örtliche Unterlagen und aktuelle Fassungen sind gesondert zu prüfen.