Anschlussbahngrenze
Auch gesucht als: Anschlussgrenze
Örtliche Grenze einer Anschlussbahn, wie sie in der Genehmigung bestimmt ist. An dieser Stelle kann sich die betriebliche und organisatorische Zuständigkeit ändern.
Was bedeutet das in der Praxis?
Im Lageplan, in Verträgen und vor Ort sollte dieselbe Grenze erkennbar sein. Das erleichtert die Abstimmung mit dem anschließenden Infrastrukturbetreiber.
Gut zu unterscheiden.
Grundstücksgrenze, Eigentumsgrenze und Betriebsgrenze müssen nicht zusammenfallen.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 4 Abs. 2
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.