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Infrastruktur · Fachbegriff

Bahnanlage

Zum Bahnbetrieb gehörende ortsfeste Anlage. Dazu zählen beispielsweise Gleise, Bauwerke und betriebliche Einrichtungen. Fahrzeuge werden davon getrennt betrachtet.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Die Unterscheidung hilft, Infrastrukturakten und Fahrzeugakten sauber aufzubauen und die jeweils zuständigen Personen zu benennen.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Die gesetzliche Abgrenzung ist vom anwendbaren Regelwerk abhängig; hier ist die bayerische Anschlussbahnregelung die Quelle.

Quelle & Einordnung

Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗

§ 4 Abs. 1

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.

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