Bahnanlage
Zum Bahnbetrieb gehörende ortsfeste Anlage. Dazu zählen beispielsweise Gleise, Bauwerke und betriebliche Einrichtungen. Fahrzeuge werden davon getrennt betrachtet.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die Unterscheidung hilft, Infrastrukturakten und Fahrzeugakten sauber aufzubauen und die jeweils zuständigen Personen zu benennen.
Gut zu unterscheiden.
Die gesetzliche Abgrenzung ist vom anwendbaren Regelwerk abhängig; hier ist die bayerische Anschlussbahnregelung die Quelle.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 4 Abs. 1
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.