Eisenbahn des Bundes
Auch gesucht als: EdB
Eisenbahnunternehmen, das überwiegend dem Bund oder einem mehrheitlich bundeseigenen Unternehmen gehört.
Was bedeutet das in der Praxis?
Für Zuständigkeiten und Ansprechpartner ist neben dem Standort auch die Unternehmenszuordnung relevant.
Gut zu unterscheiden.
Die Eigentumszuordnung ist nicht mit dem öffentlichen Nutzungsstatus gleichzusetzen.
Quelle & Einordnung
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗§ 2 Abs. 15
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.