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Organisation · Fachbegriff

Eisenbahn des Bundes

Auch gesucht als: EdB

Eisenbahnunternehmen, das überwiegend dem Bund oder einem mehrheitlich bundeseigenen Unternehmen gehört.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Für Zuständigkeiten und Ansprechpartner ist neben dem Standort auch die Unternehmenszuordnung relevant.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Die Eigentumszuordnung ist nicht mit dem öffentlichen Nutzungsstatus gleichzusetzen.

Quelle & Einordnung

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗

§ 2 Abs. 15

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.

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