Selbsttätige Bremse
Bremse, die bei einer unbeabsichtigten Unterbrechung ihrer durchgehenden Bremsleitung selbst wirksam wird. Damit ist eine wichtige Sicherheitseigenschaft des Systems beschrieben.
Was bedeutet das in der Praxis?
Der Begriff begegnet bei der technischen Ausrüstung von Lokomotiven und Güterwagen.
Gut zu unterscheiden.
Selbsttätig bedeutet nicht, dass jede denkbare Störung automatisch zu ausreichender Bremswirkung führt.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 17 Abs. 5
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.