Vereinfachte Bremsprobe
Bremsprobe mit gegenüber der vollen Bremsprobe eingeschränktem, regelwerksabhängig festgelegtem Prüfumfang. Sie bestätigt bestimmte Funktionen nach dafür vorgesehenen Anlässen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Ihre Zulässigkeit hängt vom konkreten betrieblichen Fall und der geltenden Anweisung ab.
Gut zu unterscheiden.
Vereinfacht bedeutet nicht freiwillig oder nach persönlichem Ermessen verkürzbar.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 28 Abs. 7
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.