Verpacker
Unternehmen, das gefährliche Güter verpackt, Versandstücke vorbereitet oder bestimmte Änderungen an Verpackung beziehungsweise Kennzeichnung veranlasst.
Was bedeutet das in der Praxis?
Auch ausgelagerte Verpackungsarbeiten müssen in der Verantwortungszuordnung berücksichtigt werden.
Gut zu unterscheiden.
Verpacker ist nicht zwingend identisch mit Absender oder Verlader.
Quelle & Einordnung
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) ↗§ 2 Abs. 4
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.