Versandstück
Versandfertige Einheit aus Verpackung und Inhalt im Sinne des Gefahrgutrechts. Je nach Art des Gutes sind weitere dort geregelte Formen eingeschlossen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die Einordnung bestimmt, ob Regeln für verpackte Beförderung oder beispielsweise Tank- beziehungsweise Schüttgutbeförderung maßgebend sind.
Gut zu unterscheiden.
Der gesamte beladene Wagen ist im Eisenbahnverkehr nicht pauschal ein einzelnes Versandstück.
Quelle & Einordnung
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) ↗§ 2 Abs. 5
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.