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Organisation · Fachbegriff

Öffentliche Eisenbahn

Eisenbahn, die die Voraussetzungen für öffentlichen Verkehr nach dem AEG erfüllt, etwa aufgrund ihrer Zugangsverpflichtung.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Bei einem Industriestammgleis ist der tatsächliche rechtliche Nutzungsstatus zu bestimmen.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Öffentlich bedeutet hier nicht automatisch staatliches Eigentum.

Quelle & Einordnung

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗

§ 3 Abs. 1

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.

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