Örtlicher Betriebsleiter
Auch gesucht als: ÖBL
Örtlich tätige Person, deren sich ein Betriebsleiter nach der EBV zur Erfüllung seiner Aufgaben bedienen kann.
Was bedeutet das in der Praxis?
Bei räumlich getrennten Betriebsstellen kann eine örtliche Aufgabenwahrnehmung organisiert werden.
Gut zu unterscheiden.
Die Rolle und Qualifikation sind festzulegen; sie beseitigt nicht die übergeordnete Verantwortung.
Quelle & Einordnung
Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV) – Gesetze im Internet ↗§ 4 Abs. 2
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.